Regelwerk (2)
[GMK] – Gamer Regelwerk
Allgemein
§ 1 Jeder User hat einen Nicknamen zu wählen, der nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Nicknamen, die in anderer Art und Weise beleidigend oder anstößig sind, sind ebenfalls
untersagt.
§ 2 Der registrierte Nickname sowie der im GMK–TeamSpeak© gewählte Nickname
haben identisch zu sein.
§ 3 Der registrierte Nickname ist permanent und wird nachträglich nicht mehr geändert.
§ 4 Die Verbreitung religiöser oder politisch Inhalte ist verboten.
§ 5 Die illegale Verbreitung von Software, Musik ist verboten.
§ 6 Avatare, die gegen bestehendes deutsches Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzten sind verboten. Des Weiteren dürfen sie nicht anstößig oder beleidigend sein.
§ 7 Die Verbreitung pornografischer Inhalte ist verboten.
§ 8 Der offizielle GMK–Clan–Tag ist [GMK].
In 'World of Tanks', 'World of Warplanes' und 'World of Warships' ist der
GMK–Clan–Tag [-GMK-].
§ 9 Clanbesprechungen finden Sonntags um 19:00 Uhr im Abstand von 2 Wochen statt.
Genaue Termine sind der Homepage zu entnehmen.
§ 10 Jegliche Werbung für einen anderen Clan oder einer anderen Community sowie für
fremde TeamSpeak©-Server ist verboten.
GMK - Teamspeak©
§ 11 Der Einsatz jeglicher Hardware oder Software mit dem Ziel die eigene Stimme zu
verfremden ist verboten.
§ 12 Das Aufnehmen von Gesprächen im GMK–TeamSpeak© ist verboten.
§ 13 Auf dem GMK–TeamSpeak© sind Hintergrundgeräusche zu vermeiden.
Vor allem rülpsen, schreien, singen, pfeifen sowie das Abspielen von Musik
sind zu unterlassen.
§ 14 Jeder neue User muss durch einen Serveradministrator begrüßt und registriert werden.
§ 14a Jeder User des GMK–TeamSpeak© wird einer bestimmten Rechtegruppe zugewiesen.
Die Zuweisung der Rechtegruppe wird durch ein Symbol hinter dem Namen des Users
erkenntlich.
(siehe Beschreibung des Channels “*** Offizielle [GMK] Mitglieder ***“
im GMK–TeamSpeak© )
§ 15 Das Verschieben anderer User ohne vorheriges Einverständnis ist verboten.
§ 16 Die Benutzung von mobilen Geräten im GMK–TeamSpeak© ist verboten.
§ 17 Die Anwesenheit im GMK–Teamspeak© unter dem Einfluss von Drogen und/oder
Alkohol ist verboten.
Sozialverhalten
§ 18 Die User haben sich gegenseitig mit Respekt und Anstand zu behandeln.
§ 19 Jegliche Art von Diskriminierung oder Beleidigung ist verboten.
§ 20 Jeder User ist dafür verantwortlich, dass ein gepflegter Umgangston herrscht.
Vulgäre Ausdrucksweisen sind verboten.
§ 21 Aus Rücksicht auf die User, welche keine Fremdsprache beherrschen, ist die
offizielle Sprache im GMK–TeamSpeak© und GMK–Forum deutsch.
Mitgliedschaft
§ 22 Für eine Mitgliedschaft muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet sein.
§ 23 Die Probezeit beträgt regulär 6 Wochen, sofern durch § 46 nichts anderes
bestimmt ist.
§ 24 Über die Aufnahme eines Anwärters wird in der auf die Probezeit folgenden
Clanbesprechung abgestimmt.
§ 25 Für die Aufnahme im Clan, benötigt der Anwärter eine direkte 2/3 Zustimmung.
§ 26 Stimmenthaltungen gelten nicht als Zustimmung und werden daher negativ gewertet.
§ 27 Jedes GMK–Mitglied hat bei der Abstimmung über die Aufnahme eines neuen Anwärters
ein Veto-Recht, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 28 Bei 5 Vetos gilt die Abstimmung als vorläufig gescheitert.
In diesem Fall greift § 47.
Pflichten der Mitglieder
§ 29 Jedes GMK–Mitglied ist verpflichtet im GMK–TeamSpeak© online zu sein und
den Clan-Tag [GMK] zu tragen.
§ 30 In Multiplayer-Spielen, insbesondere mit Clan-fremden Spielern, ist es den
GMK – Mitgliedern untersagt in irgendeiner Form zu cheaten.
§ 31 GMK–Mitglieder haben den Clan nach außen hin zu repräsentieren.
Dies beinhaltet auch die Neuwerbung geeigneter Anwärter.
§ 32 GMK–Mitglieder sind verpflichtet an den Clanbesprechungen teilzunehmen.
§ 33 Eine Abmeldung von der Clanbesprechung muss spätestens am Samstag 23:59 Uhr
vor der Clanbesprechung erfolgen.
§ 34 Ist ein GMK–Mitglied sechs mal in folge unentschuldigt bei einer Clanbesprechung
abwesend oder erreicht eine Fehlquote von über 50%, so wird ihm das Recht auf
Mitgliedschaft entzogen.
§ 35 Der Entzug der Rechte nach § 34 greift nicht, wenn nach § 46 etwas anderes
beschlossen wurde.
§ 36 Jedes GMK–Mitglied ist verpflichtet sich aktiv am Clan-Leben zu beteiligen.
Dazu zählt der Kontakt zu anderen Mitgliedern und der regelmäßige Besuch im Forum.
§ 37 Jedes GMK–Mitglied ist verpflichtet sich auf der Homepage und im Forum über
aktuelle Neuerungen und Bekanntmachungen zu informieren.
§ 38 Bei grobem Fehlverhalten, Störung des Clanfriedens oder sonstigen wichtigen Gründen
kann jedes GMK–Mitglied den Clanausschluss eines anderen Mitglieds beantragen.
In diesem Fall erfolgt der Verfahrensweg gemäß § 48.
§ 39 Sofern ein Clanausschluss nach § 38 beantragt und nach § 48 genehmigt wurde, wird die
Wahl über den Clanausschluss geheim durchgeführt.
Administratoren
§ 40 Emden112 ist Gründer, Administrator und Clanführer auf Lebenszeit.
Eine Abwahl ist nicht möglich.
§ 41 Es gibt 3 zusätzliche Co-Leader (Administratoren).
§ 42 Jedes GMK–Mitglied kann sich als Administratoranwärter zur Wahl aufstellen lassen,
sofern er/sie als geeignet erscheint.
§ 43 Jeder Administrator wird für eine Amtszeit von 3 Monaten durch die GMK–Mitglieder
gewählt.
§ 43a Sollte ein Administrator während seiner Amtszeit sein Amt niederlegen oder
seines Amtes enthoben werden, übernimmt der nächste Administratorenanwärter
der letzten Wahl den freien Platz.
§ 43b Sollte kein Administratorenanwärter vorhanden sein, obliegt es im Ermessen von
Emden112 einen Administrator seiner Wahl zu ernennen.
§ 44 Die Administratorenwahl ist geheim.
§ 45 Verstöße gegen die Clanregeln werden durch die Administratoren geahndet.
Art und Umfang der Strafe liegen im Ermessen des jeweiligen Administratoren.
In schwerwiegenden Fällen kann eine Administrator-Versammlung
einberufen werden.
§ 46 Sollte ein GMK–Mitglied aufgrund mangelhafter Pflichterfüllung sein Recht
auf Mitgliedschaft verlieren, können die Administratoren in einer gesonderten
Sitzung über den Erhalt der Mitgliedsrechte entscheiden.
Die Erteilung von Auflagen ist möglich.
§ 47 Bei Inkrafttreten des Veto-Rechts bei einer Aufnahmeabstimmung, entscheiden die
Administratoren in einer gesonderten Sitzung über Aufnahme oder Ablehnung des
Aufnahmeantrags des Anwärters.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Verlängerung der Probezeit möglich.
§ 48 Ist ein Clanausschluss gemäß § 38 beantragt, werden der Antragssteller und das vom
Clanausschluss betroffene GMK–Mitglied in gesonderten Sitzungen von den
Administratoren angehört. Im Anschluss entscheiden die Administratoren nach einer
Beratungsphase ob der Antrag auf Clanausschluss bewilligt oder abgelehnt wird.
Zur Entscheidungsfindung können die Administratoren jedes GMK–Mitglied
zu Rate ziehen.
§ 49 In schwerwiegenden Fällen ist ein sofortiger Clanausschluss durch Entschluss
der Administratorensitzung möglich.
§ 50 Sollte es bei einer Abstimmung der Administratoren zu einem Patt kommen,
zählt die Stimme von Emden112 doppelt.
Sonstiges
§ 51 Das anonyme Beschwerdesystem steht für alle GMK–Mitglieder zur Verfügung.
Jedes GMK–Mitglied hat sorgsam und gewissenhaft mit diesem System umzugehen.
Missbrauch oder böswilliges Nutzen wird geahndet.
§ 52 Das Regelwerk kann jederzeit mit einem Mehrheitsentschluss der GMK–Mitglieder
und unter Zustimmung von Emden112 geändert werden.
§ 53 Die Gründung und/oder Eintragung von GMK-Gilden, -Clans, oder ähnliches,
ist nur mit Rücksprache und Erlaubnis von Emden112 gestattet.
MineCraft – Regelwerk
Allgemein
§ 1 Die MineCraft-Clientversion ist nur für GMK–Mitglieder gedacht.
Eine Weitergabe der Datei an Dritte ist strengstens untersagt und kann zum
sofortigen Clanausschluss führen.
§ 1a Der GMK-MineCraft-Server ist nur für Mitglieder.
Clan-fremden Personen ist der Zugang nicht gestattet.
§ 2 Jedes GMK–Mitglied hat sich an die Regeln und Bestimmungen auf dem
MineCraft-Server zu halten. Regelverstöße werden durch die Administratoren
und Operator auf dem MineCraft-Server geahndet.
$ 2a Sollten keine Administratoren oder Operator vorhanden sein, fällt diese Aufgabe
in den Zuständigkeitsbereich der TeamSpeak©-Administratoren.
Die TeamSpeak©-Administratoren entscheiden dann in einer gesonderten Sitzung
über eine angemessene Strafe.
§ 3 Jedes GMK–Mitglied ist für die sorgsame Aufbewahrung seiner
MineCraft-Zugangsdaten selbst verantwortlich. Wer seine Zugangsdaten weiter gibt,
oder Dritten Zugang zu seinem MineCraft-Account gewährt, ist für alle
Schäden und Regelverstöße verantwortlich, die von Dritten durch die
Accountnutzung verursacht werden.
Sozialverhalten
§ 4 Diebstahl ist strengstens verboten.
§ 5 Die Zerstörung fremden Eigentums ist strengstens verboten.
§ 5a Dies beinhaltet auch die Fahrlässige Zerstörung duch unsachgemäßen Umgang
mit Sprengstoffen, Waffen oder Maschinen.
§ 6 Das Betreten fremder Gebäude ohne Einladung ist untersagt.
Gleiches gilt für umfriedete Grundstücke.
§ 7 Andere MineCraft-Spieler im Spiel zu töten ist strengstens verboten.
Es ist ebenfalls untersagt, andere MineCraft-Spieler gezielt in eine tödliche Falle
zu locken.
§ 8 Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Bauverhalten
§ 9 Sofern nicht anders vereinbart, hat jeder MineCraft-Spieler einen angemessenen
Bau-Abstand zu den anderen MineCraft-Spielern einzuhalten.
Als angemessen gilt, das persönliche Empfinden des einzelnen.
§ 9a Bei unsachgemäßen oder unbegründeten Abständen kann ein Administrator oder
Operator bei einer Besichtigung vor Ort einen mindestabstand festlegen.
§ 9b Sollten keine Administratoren oder Operator vorhanden sein, fällt diese Aufgabe
in den Zuständigkeitsbereich der TeamSpeak©-Administratoren.
§ 10 Der unterirdische Einsatz von Maschinen wie beispielsweise Quarry oder Filler
ist untersagt. Bei einem Verstoß werden die entsprechenden Maschinen sichergestellt
und vernichtet. Über jede weitere Strafe entscheiden die Administratoren und Operator.
§ 10a Sollten keine Administratoren oder Operator vorhanden sein, fällt diese Aufgabe
in den Zuständigkeitsbereich der TeamSpeak©-Administratoren.
§ 11 Es ist verboten einen Quarry oder Filler zwecks Rohstoffgewinnung in der Natur
aufzustellen.
§ 12 Durch Quarry oder Filler gegrabene Löcher müssen vollständig wieder aufgefüllt
werden.
§ 13 Die mutwillige und grundlose Zerstörung der Natur ist verboten.
Dies beinhaltet vor allem den unsachgemäßen Umgang mit Sprengstoffen und Waffen.
Sonstiges
§ 14 Das bauen eines Wither (Witherboss) ist in der normalen Welt verboten.
Stand : 22.06.2013
- Details
- Kategorie: Regeln
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 22. Februar 2014 13:38
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